08-05-2016, 10:42
(07-05-2016, 18:44)Ekkard schrieb: ME sind die "Schiedsgerichte" ein unerträglicher Nachteil bei alledem.
So ist es. Die eingeforderten Sonderklagerechte für Konzerne bedrohen die europäischen Rechtssysteme.
Wenn der Investitionsschutz einmal so weit gefasst sein sollte, dass Tabakkonzerne Staaten klagen dürfen, weil ihnen die Vertriebsbedingungen nicht passen (wie das im Falle von Uruguay wegen einer strengen Nichtraucherschutzgesetzgebung schon geschehen ist) und solche Klagen vor Schiedsgerichten verhandelt werden müssen, dann wird man Begehrlichkeiten dieser Art heftigen Widerstand entgegenstellen müssen.
Die Minimalforderung müsste sein, dass solche Klagen vor einem internationalen Handelsgerichtshof und fest angestellten Richtern öffentlich zu verhandeln sind. Auch eine Berufungsinstanz müsste eingerichtet sein.
Sorgen machen mir auch die Begehrlichkeiten global agierender Agrarkonzerne. Insbesondere die Unart, auf herkömmliche Sortenkreuzungen Patente anzumelden und das Bestreben, den Anbau alter Sorten möglichst zu verbieten oder, wenn das nicht möglich ist, deren Vertrieb zu erschweren, gehört unterbunden.
MfG B.