12-01-2016, 11:15
Der dritte Weg bezieht sich auf das kirchliche Arbeitsrecht. Für kirchliche Arbeitnehmer gilt nicht das allgemeinverbindliche Arbeitsrecht (Streiken, Gewerkschaften, Kündigungsschutz,...), sondern ein gesondertes von der Kirche kontrolliertes.
Da hast du natürlich recht. Auch Parteien machen Mitgliederwerbung etc.pp. Ist wohl nur ein persönliches Problem, wenn mich jemand dazu drängen will etwas zu tun, was mir abgeht. ;)
Ich denke, dass eine Kirche einen grundsätzlich nicht ablehnen würde. 1. weil Sie es nicht tun (jemanden ablehnen) und 2. aus wirtschaftlichen Gründen.
Welche wären das?
Da hast du natürlich recht. Auch Parteien machen Mitgliederwerbung etc.pp. Ist wohl nur ein persönliches Problem, wenn mich jemand dazu drängen will etwas zu tun, was mir abgeht. ;)
Ich denke, dass eine Kirche einen grundsätzlich nicht ablehnen würde. 1. weil Sie es nicht tun (jemanden ablehnen) und 2. aus wirtschaftlichen Gründen.
Welche wären das?

