11-11-2015, 16:29
(10-11-2015, 10:14)Smiler schrieb:(09-11-2015, 15:48)Erich schrieb: ...Stimmt ja alles, nur irgendwie sollte man sich auch mal entscheiden.
Artikel 1-3 GG schränkt Artikel 4 GG ein. Zum Glück leben wir nicht in den USA wo Religion Privatsache ist.
Dann hätten wir noch Artikel 5 (3) GG
Zitat:(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.Hervorhebung durch mich.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Woher also der Glaube eine absolute Minderheit könnte Artikel 1-3 in der Form verbiegen, dass ein Horrorszenario wie der neuen Rechten an die Wand gemalt Realität werden könnte?
Erst wenn wir wegen jeder Kleinigkeit am GG rumschrauben wollen wird es langfristig gefährlich.
Die Einführung der Scharia in Europa wird mit hoher Sicherheit kein heute Lebender erfahren. In Anbetracht der demografischen Entwicklung kann der Islam jedoch mittelfristig durchaus die Mehrheit der Wähler stellen, was beträchtliche Einschränkungen der von unseren Vorfahren in Jahrhunderten mühsam erkämpften Freiheit für unsere Ur-Ur ... Enkel bewirken kann.
Für die Gegenwart gilt: Ein signifikantes Merkmal parlamentarischer Demokratie ist der Versuch von Parteien und Abgeordneten möglichst viele Stimmen für sich zu gewinnen. Je mehr Muslime Wahlrecht ausüben, umso mehr werden ihre Ansichten von der Politik berücksichtigt werden. Das wird notwendig zu Kompromissen zwischen europäischem Brauch und islamischen Vorstellungen führen, die ich voll und ganz ablehne. Das Wort muss mindestens in bisherigem Umfang frei bleiben, auch für die Presse, auch für Karikaturen - imho. "Nous sommes Charlie!!!"
Im Übrigen sind, ich nenn`s jetzt `mal Verbeugungen vor der einzig wahren Wahrheit islamischer Prägung in der EU ist bereits heute zu beobachten. So sind z.B. in GB in innerislamischen Familienangelegenheiten Scharia-Gerichte zugelassen, wenn sie von den klagenden Parteien angerufen werden. Auch diese Kompromisse lehne ich ab. Ein Staat - ein Recht, so sollte es sein. Die diesbezügliche britische Praxis ähnelt dem früheren osmanischen Millet-System (eigene Rechtssprechung der Religionen hauptsächlich im Bereich Familienrecht). Ein Unding - imho.
Ob ein die Voraussetzungen für die Anerkennung der Staatsbürgerschaft neu regelndes Recht in einem EU-Staat die Änderung der jeweiligen Verfassung bzw. des GG voraussetzt, weiß ich nicht. Aber es ist festzustellen, dass das GG schon häufiger geändert wurde. Um es zu schützen, würde ich bei Bedarf auch hier eine Änderung, falls erforderlich, begrüßen. Das würde ja die Religionsfreiheit, die ich auch als Atheist für unabdingbar halte, nicht berühren und es ist natürlich auch klar, dass eine Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung einer europäischen Staatsbürgerschaft notwendig nicht ausschließlich Muslime sondern jeden Zuwanderer, gleich welcher Religion oder Weltanschauung, betreffen muss, auch wenn ich keinerlei Einwendungen dagegen hätte, neu zugewanderten Christen, Buddhisten, Atheisten ... die Staatsbürgerschaft nach bisherigem Recht einzuräumen. Aber das würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

