(29-10-2015, 19:17)FaithHealer schrieb: Den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat etwa.
Dazu ist festzuhalten, dass Hitler der RKK keine "Privilegien" eingeräumt hatte, sondern dass das Kirchensteuergesetz der Weimarer Republik unangetastet in Kraft geblieben war. "Staatlich eingezogen" wurde die Kirchensteuer zunächst für beide Großkirchen.
(29-10-2015, 19:17)FaithHealer schrieb: Er reichte den Kirchen die Hand. Insbesondere seiner RKK.
Diese Deutung halte ich nicht für zutreffend. Wenn er einer Kirche die Hand reichen wollte, dann eher der evangelischen. Diese konnte er sich (bis etwa 1934/35) durchaus als eine Art Reichskirche vorstellen. Als die "Bekennende Kirche" Widerstand zu leisten begann, war es auch damit vorbei.
MfG B.

