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Freiheit des eigenen Willens
#8
@ Gerhard

Auch das Bild von der Strafe ist im biologischen Sinn anders:

Strafe ist notwendig, auch im biologischen Sinn. Doch wird niemand mehr wegen seiner falschen Moral, seines falschen Vorbilds für die Gesellschaft, aus Abschreckung oder für Vergehen vor Gott bestraft, sondern weil er anderen schadet, b.z.w. geschadet hat.

Wer stiehlt, muß den Gegenstand zurückgeben und u.U. ein Ausfallgeld zahlen. Z.B. Ich brauch das Auto für den Weg zur Arbeit. Der Dieb, der mir mein Auto gestohlen hat, muß die Abnutzung des Autos bezahlen (km-Geld). Und er muß mir eine Entschädigung für meine Aufwendungen zahlen. (Busfahrgeld, Zeit für die Diebstahlsanzeige u.s.w.), evtl. hat auch der Autoversicherer einen Schadensersatzanspruch gegen den Dieb.
Sollten sich die Taten häufen, geht er in den Knast (unbedingt gekoppelt mit einfühlsamer biologisch-psychologischer Betreuung. Nach jedem Rückfall wird der Knastaufenthalt länger. Entwicklung ist da zur Zeit an ihre Grenzen gestoßen.

Dazu ein Fall, der mir zu Ohren gekommen ist: Drei Jugendliche knacken auf einer Baustelle einen Radlader und zerstören Baumaschinen, ein Frühstückshäuschen und eine Toilette. Bestraft wurden sie mit Jugendarrest.
Ich hätte es auch gut gefunden, wenn sie die Baustelle mit aufräumen müßten. Damit sie sehen, was sie angerichtet haben und den Zorn der Bauarbeiter zu spüren bekommen. Denn die Arbeiter bekamen in jenem Jahr vom Chef kein Weihnachtsgeld, weil die Firma durch die Tat kurz vor dem Ruin stand.

Zu Kapitaldelikten:
Wenn ein Therapeut einem Vergewaltiger gegenüber sitzt und der Täter sagt, er könne sich nicht ändern, so wird der Therapeut sagen, daß er dieses verstehe (Biologie), aber eben aus diesem Grund den Täter auch nicht entlassen kann.

Im Grunde ist es daß, was schon praktiziert wird, mit dem erwähnten Unterschied im therapeutischen Ansatz.
Außerdem sollte jede Straffällige eine biologisch-psychologische Betreuung bekommen. Denn sonst wird der Knast zur Verwahranstalt mbH.

Ich bin gegen die Todesstrafe, die eine mögliche Entwicklung des
Täters verhindert. Bei Tätern mit sadistischen Neigungen finde ich es ok, sie in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Da hat eben das Leben des Täters eine Grenze erreicht.

Außerdem bin ich für Notwehr.
In einem Land, daß keine Regierung mehr hat und im Bürgerkrieg versinkt oder auch hier, wenn das Opfer keine Möglichkeit hat, Hilfe zu holen.
Ich hoffe, daß ich nie in eine solche Situation komme.

Gruß Lhiannon

P.S. Das überraschende an gelebter Biologie ist, daß sich ein Mensch, so lange er lebt, auch weiterentwickeln kann, aber evtl. auch nicht kann. Entwicklung geschieht oft in dem Moment, wenn man sie am wenigsten erwartet.
Und, das ist das entscheidende: Sie läßt sich nicht aufhalten und nicht anschieben. Nicht durch den, der auf Entwicklung hofft und nicht durch Freunde, Therapeuten, Geistliche und Ärzte.
Diese haben ausschließlich begleitende Funktion. Und sollten sich dessen bewußt sein. Nur einfühlsame Begleitung hält den Kontakt zum Patienten (will ich mal so nennen).
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