02-07-2015, 13:50
Aus dem gestern geschlossenen Strang „Satire und Karikaturen als Mittel gegen Islam“
Dominiert hier die Meinung der Moderation?
Beinhalten „demokratische Grundvorstellungen“ nicht auch die Meinungsfreiheit?
Und inwieweit würde denn diesen „demokratischen Grundvorstellungen“ die Änderung eines bisher geltenden Rechts widersprechen, wenn diese Änderung demokratisch herbeigeführt würde? Selbst Verfassungen können geändert werden und das GG wurde bisher nicht nur einmal geändert. Aber widerspricht es dem GG, Vorsorge für die zukünftige Aufrechterhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung D`s zu treffen und würde eine Änderung der teilweise automatisierten Vergabe des Staatsbürgerrechts irgendeine EU-Verfassung überhaupt tangieren?
Ekkard schrieb:Und dann wird noch ein Bisschen zweierlei Recht gefordert, was demokratischen Grundvorstellungen diametral entgegen steht:
Erich schrieb:(02-02-2015, 18:55):
Und dazu gehört nun `mal auch eine gezielte Beschränkung der Zuwanderung von Muslimen, sofern sie nicht politisch oder religiös verfolgt werden. Und Zweifel an der Aufrechterhaltung der derzeitigen Automatisierung bei der Einräumung von Staatsbürgerschaften und damit des Wahlrechts sind m.M.n. ebenfalls sehr berechtigt, wobei in einem Rechtsstaat ein Gesetz natürlich niemals rückwirkend in Kraft treten kann. Auch Muslime, die keine europäischen Staatsbürger sind, würden durch unser Recht ebenso geschützt wie Staatsbürger. Nur haben sie kein Wahlrecht. Und das wäre gut so - sehr gut, sogar.
Dominiert hier die Meinung der Moderation?
Beinhalten „demokratische Grundvorstellungen“ nicht auch die Meinungsfreiheit?
Und inwieweit würde denn diesen „demokratischen Grundvorstellungen“ die Änderung eines bisher geltenden Rechts widersprechen, wenn diese Änderung demokratisch herbeigeführt würde? Selbst Verfassungen können geändert werden und das GG wurde bisher nicht nur einmal geändert. Aber widerspricht es dem GG, Vorsorge für die zukünftige Aufrechterhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung D`s zu treffen und würde eine Änderung der teilweise automatisierten Vergabe des Staatsbürgerrechts irgendeine EU-Verfassung überhaupt tangieren?