22-06-2015, 21:15
(22-06-2015, 18:07)Geobacter schrieb: das psychiatrische Behandlungsrecht durch entsprechende "Fachleute" bezieht sich vor allem auf Fälle bei denen ein Verdacht auf Suizidgefahr gegeben ist.
Danke für die Information, Geobacter. Das Thema interessiert mich. Ich habe `mal nachgesehen und tatsächlich, in D ist bei auf Anordnung von Ärzten bei Suizidgefahr eine Zwangseinweisung ebenfalls möglich. Das hatte ich nicht erwartet. Allerdings scheint dem, ebenfalls ganz wie bei Euch, keine in psychsich gesundem Zustand getroffene Verfügung abhelfen zu können.