22-06-2015, 18:07
(22-06-2015, 11:13)Erich schrieb: Braucht es eigentlich eine solche Willenserklärung? Kann jemand, der nicht wegen begangener Verbrechen vom Gericht in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde, gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen werden, wenn er sich noch seiner selbst bewusst ist?
Ja, zumindest hier bei uns in Italien..
das psychiatrische Behandlungsrecht durch entsprechende "Fachleute" bezieht sich vor allem auf Fälle bei denen ein Verdacht auf Suizidgefahr gegeben ist.
Auch "Besoffene" und unter Drogeneinfluss-Stehende, können gegen ihren eigenen freien Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden. Selbst wenn sie dagegen eine "preventive" Willenserklärung im nüchternen Zustand abgegeben haben.
In wie weit sich besoffene Betroffene oder freiwiilig zugedröhnte Privatpersonen noch halbwegs oder teilweise ihrer "selbst bewusst" sind, spielt dabei keine Rolle, weil nach italienischem Gesetzbuch, öffentliche Betrunkenheit und Drogenkonsum als strafrechtliches Vergehen gelten und die "Täter" eine mögliche Gefahr für sich selbst und andere Außenstehende darstellen, die von sogenannten "Dritten" nicht eingeschätzt werden kann.
Und... es ist dann durchaus keine Seltenheit, dass "man" per richterlicher Entscheidung in eine entsprechende psychiatrischen Einrichtung eingewiesen wird.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........