21-06-2015, 23:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2015, 11:07 von Schmettermotte.
Bearbeitungsgrund: Direktlink geändert /schmettermotte
)
(21-06-2015, 13:02)Erich schrieb: In einer Patientenverfügung kann bisher nur die Anordnung ausgesprochen werden, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Aber auch in denjenigen wenigen Fällen, in denen der Körper ohne solche Maßnahmen sich selbst erhält, vielleicht in unbewusstem Zustand, sollte dem Selbstbestimmungsrecht vor einschlägiger religiöser Ethik Priorität eingeräumt werden.
Nicht ganz Erich, man kann sich auch andere Quälereien verbitten
"Nach reiflicher Überlegung, ausreichender Beratung und Information und in Kenntnis der rechtlichen Folgen habe ich im Vollbesitz
meiner geistigen Kräfte den festen Entschluss gefasst, dass ich jeder Art von Behandlung auf einer psychiatrischen Station eines
Krankenhauses, einer psychiatrischen Ambulanz oder einer sonstigen psychiatrischen Einrichtung, namentlich durch
Freiheitseinschränkung, Fesselung, Anwendung von Psychopharmaka, Insulin- und Elektroschock, gehirnchirurgische Maßnahmen (im
Sinn und Zweck von Lobotomie) etc., alle Arten von Sterilisation und Manipulation sexueller Natur usw. an meinem Körper [sowie
jedweder psychiatrischer Diagnosestellung und Untersuchung] absolut widerspreche. Eine solche Behandlung steht meiner hier
erklärten Willenserklärung entgegen. "
"http://www.kvpm.de/fileadmin/pdf/Downloads/patientenverf%C3%BCgung_april_2013.pdf
Erschiesst mich bevor mich eoner lobotomiert, laufen schon genug Zombies rum
von religiösen Sekten. Voodoo afrik. Religion, ca. 80 Mio Anhänger.
"1000 Fälle von angeblicher „Zombifizierung“ soll es in Haiti jährlich geben. Die Haitianer glauben an die Magie des Voodoo. Zombies sind für sie Opfer eines bösen Zaubers."
zdf.de/leschs-kosmos/die-zombies-von-haiti-24677686.html
