21-06-2015, 13:02
(21-06-2015, 01:05)Harpya schrieb:(20-06-2015, 20:30)indymaya schrieb: Wie kann ein Mensch "verfügen" von einem anderen getötet zu werden?Kann ich helfen, ein Standardformular der Ärztekammer herunterladen, die sehr vielen Einzelheiten
nach eigenem Bedarf anpassen, Fesselungen zB, Zeitdauer von Massnahmen usw.,unterschreiben,
wer sichergehen will bei einem Notar, die Verfügungsberechtigten einsetzen
und entsprechend auffindbar hinterlegen.
Das wars eigentlich.
In einer Patientenverfügung kann bisher nur die Anordnung ausgesprochen werden, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. Aber auch in denjenigen wenigen Fällen, in denen der Körper ohne solche Maßnahmen sich selbst erhält, vielleicht in unbewusstem Zustand, sollte dem Selbstbestimmungsrecht vor einschlägiger religiöser Ethik Priorität eingeräumt werden.