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indimaya schrieb:Erich schrieb:Die „subjektive Meinung“ ist die des Eigentümers seines Lebens und ich wüsste nicht, wie aktive Sterbehilfe, die Du anscheinend bejahst, auf etwas anderes zurückgeführt werden könnte, als auf die Entscheidung des Lebenden über sein eigenes Leben.
Der Lebende kann doch mit seinem eigenen Leben machen was er will. Wenn er aber meint einen würdigen Tod genießen zu müssen, wieso involviert er "nicht eigenes Leben" um seinen Luxustod zu gewährleisten?
Wie auch indimaya nicht unbekannt sein dürfte

, können Schwerstkranke in Situationen geraten, die die Ausführung eines Suizids verunmöglichen. Und nur um solche Fälle geht es hier. Keiner muss müssen, aber keiner, der will, sollte in`s Ausland transportiert werden müssen, um dort legal durchführen zu lassen, was in D illegal ist und damit sollte auch weniger Wohlhabenderen das eigentlich selbstverständliche Selbstbestimmungsrecht zugebilligt werden, welches sonst nur reichere Familien ihren eine entsprechende Verfügung getroffen habenden Angehörigen ermöglichen können. Die, die den Zorn ihres jeweiligen Gottes fürchten, müssen ja keine diesbezügliche Verfügung treffen. Aber ihre Furcht kann schließlich nicht das Selbstbestimmungsrecht Dritter beeinträchtigen. Religion und ein die individuelle Selbstbestimung respektierendes Recht sind oft Gegensätze (und nicht nur im Fall der aktiven Sterbehilfe). Religiöse sollten einfach akzeptieren, dass sich Recht nicht in jedem Fall den Geboten ihrer Religion oder Konfession unterwerfen muss.