19-06-2015, 21:51
(19-06-2015, 18:46)indymaya schrieb: Sterbehilfe soll niemand gezwungen werden. Das steht n.b. auch im einschlägigen belgischen Recht.
Niemand soll zu irgendwas gezungen werden, ganz allgemein.
Gilt aber nicht im Kriegsrecht, der größten Sterbehilfe.
Ausserdem muss das ersteinmal jemand merken, ich war ne Weile in der Palliativmedizin.
Manche Ärzte halten die Halbleichen bis zum Letzten am Leben, in der Sparte kann man sich ja keinen Kundenstamm aufbauen
der aktuelle muss herhalten bis es garnicht mehr geht.
Gibt aber auch viele andere, da muss man auch garnicht aktiv sein.
(raunt man natürlich nur)
Da muss man auf dem Totenschein nur eine Formulierung weglassen, dann rückt sofort die Kirpo an.
Kann man aber auch mal vergessen.