19-06-2015, 18:03
(19-06-2015, 17:35)Harpya schrieb: Jedenfalls werde ich wie gewünscht sterben und nicht zu Tode gepflegt werden.
Da haben wir was gemeinsam. Diesen Wunsch hege auch ich und würde meine Patientenverfügung sofort um den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe für den Fall ergänzen, dass ich nicht mehr in der Lage wäre, Suizid zu begehen, würde gegenwärtig noch geltendes Recht dies erlauben. Daran hinderten bisher im Wesentlichen die Vorgaben religiöser Ethik, weshalb die hier eine dem individuellen Selbstbestimmungsrecht zuwiderlaufende "Überlebensstrategie" darstellt.