23-01-2015, 22:22
Satire /Karikaturen werden ja gerne mal als Blasphemie wahrgenommen.
Für manche Kulturen irgendwo mag das nachvollziehbar sein, hier eher weniger.
Und wenn dann nicht unbedingt asls Straftatbestand mit bis zu 3 J. Haft.
Es gibt eine Möglichkeit das zu ändern (Giordano Bruno Stiftung)
"
Logo Deutscher Bundestag Mitzeichnen der Petition 56759
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten........ usw"
*https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.mitzeichnen.html
Für manche Kulturen irgendwo mag das nachvollziehbar sein, hier eher weniger.
Und wenn dann nicht unbedingt asls Straftatbestand mit bis zu 3 J. Haft.
Es gibt eine Möglichkeit das zu ändern (Giordano Bruno Stiftung)
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Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten........ usw"
*https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.mitzeichnen.html
