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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere
#14
(19-01-2015, 13:14)konform schrieb:
(15-01-2015, 23:55)Gerhard schrieb: Dieser Paragraph 166 StGB dürfte wohl kaum noch zur Geltung kommen da es heute wohl kaum noch eine Beschimpfung gibt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was kann man  da noch diskutieren?

Die verbreitete Gleichgültigkeit ist die eigentliche Gefahr für den Frieden...

Falsch. Die Gefahr für den Frieden ist das bierernste Alles-auf-sich-selbst-beziehen.

Warum fühlt sich denn ein Gläubiger verletzt, wenn seine Religion kritisiert wird?
Warum nicht einfach akzeptieren, dass die eigenen Regeln (Mohammed nicht abbilden) nicht von Bedeutung ist für Menschen die dieser Religion nicht angehören?

Religiöse sollten nicht alles so ernst nehmen und akzeptieren, dass eben nicht jeder ihre Gefühle für diese Sache teilt. Und schon gar nicht gelten die Regeln einer Religionsgemeinschaft auch für Menschen außerhalb dieser.
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... - von Gundi - 16-01-2015, 10:17
... - von Gundi - 19-01-2015, 17:39

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