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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere
#3
Es gibt gewisse Regeln der Höflichkeit und der Begegnung "auf Augenhöhe". Diese Regeln einzuhalten, ggf. durchzusetzen dient dem friedlichen Miteinander.

Die gegenwärtigen Ereignisse in Paris scheinen diese Regeln vergessen zu machen. Aber das wäre fatal. Man kann und muss unterscheiden zwischen gegen eine konkrete Person gerichtete Beschimpfung/Beleidigung (ihrer Ansichten) und der allgemeinen Kritik an einer - meist gängingen - Traditionsblindheit. Letzteres ist Ansinnen von insbesondere satirischer Kritik. Solche Kritik stört den "öffentlichen Frieden" keineswegs, wie die Attentäter glauben machen wollen. Im Gegenteil, derartige Kritik fördert das Nachdenken über die eigenen Ansichten und derjenigen von Anderen.

Man kann bestenfalls darüber streiten, ob ganze Kirchen wie ein Person anzusehen sind. Ich persönlich bin der Auffassung, dass ganze Gemeinschaften keines derart allgemeinen gesetzlichen Schutzes bedürfen, der Einzelne vor mir indes sehr wohl.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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RE: § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere - von Ekkard - 14-01-2015, 12:27
... - von Gundi - 16-01-2015, 10:17
... - von Gundi - 19-01-2015, 17:39

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