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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere
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§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Zitat:Voller Text:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich habe dies mal als Titel gewählt, um Eure Meinung zu hören.

Es wird hier von "Beschimpfen" geredet, aber wie steht es mit Kritik und anderer Auslegung?
Wenn ich die Bibel zwar als Geschichtsbuch mit vielen Märchen auslege, nicht an einen immer dargewesenen Gott glaube und dies auch öffentlich Äußere, ist das nun eine Beschimpung und Störung des öffentlichen Friedens?

Es gibt Parteien die wollen diesen Paragraphen streichen, andere wollen Ihn verschärfen.
Was mach Eurer meinung nach Sinn?
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Nachrichten in diesem Thema
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvere - von Wilhelm - 14-01-2015, 11:27
... - von Gundi - 16-01-2015, 10:17
... - von Gundi - 19-01-2015, 17:39

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