(07-01-2015, 17:34)Universalgelehrter schrieb: [...]
Laut Michael Schmidt-Salomon, gilt
Zitat:Die Freiheit jeder Gesellschaft hängt davon ab, wie viel Freiheit man den Satirikern gibtund
Zitat:Das Recht zu beleidigen ist wichtiger als das Recht nicht beleidigt zu werden
Cool eure Demokratie.
(09-01-2015, 09:00)Ulan schrieb: [...]
Wobei wir uns uebrigens jetzt bezueglich der Karikaturisten nicht so sehr aufs hohe Ross setzen sollten. In Deutschland waere das, was diese Karikaturisten geschrieben haben, schlicht strafbar. Bei uns gibt's naemlich immer noch den Straftatbestand der "Blasphemie". SPON zitiert dazu den Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs:
Zitat:"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."[...]
Interessant. Aber ist Beschimpfen und das Aufzeigen von Tatsachen das Gleiche? Dass Mohammed eine 6-Jährige geheiratet hat, ist nach deren Überlieferung Tatsache. Tatsache ist aber auch, dass sich der Islam durch Krieg, also mit Feuer und Schwert und Zwang verbreitet hat.
Es darf nicht die Gefahr bestehen mundtot gemacht zu werden bezüglich dem, dass man auf Tatsachen im Islam hinweist um einer vermeintlichen "Ruhe" und eines vermeintlichen "Friedens" willen.

