04-01-2015, 12:48
(04-01-2015, 01:50)Bion schrieb: Ja. Egal ob sie bestellt oder von einem Rechtsgelehrten aus eigenem Antrieb erstellt wird, ist sie unverbindlich. Das heißt, sie muss nicht befolgt werden.Auch Fatwas, sind wie z.B. die IS, Blüten und Früchte des Koran.
Zu behaupten "sie sind unverbindlich" mag stimmen aber meistens geht es ja um eine "Anfrage".
Also gibt es doch mindestens einen, der diese Fatwa befolgen könnte. Selbst wenn er versucht, von einem anderen "Gelehrten" eine andere "Antwort" zu erhalten wird es meistens die Gleiche sein. Deshalb stehen "berühmte" Islamkritiker" wegen "unverbindlichen" Fatwas unter Polizeischutz.
Wer sich über Fatwas ein "Bild" machen möchte, dem empfehle ich zu googeln:
"Fatwas - Islamische Rechtsgutachten".
