(06-12-2014, 18:41)Harpya schrieb: Die islamische Extrabesteuerung für Andersgläubige könnte ich als Ungläubiger für Andersgläubige durchaus vertreten.
Ja, wieso nicht auch eine Weihnachtsmarkt-Glühweinsteuer für Ungläubige. Es Wein-nachtet sehr.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........