18-11-2014, 15:40
Auch kirchliche Kindergärten werden zu um die 90% aus Mitteln öffentlicher Hände finanziert. Trotzdem gilt sich am Kirchenrecht orientierendes Arbeitsrecht, weshalb die RKK wiederverheiratete geschiedene Angestellte entlassen kann. Ein Unding, das.
Die öffentlich geförderten Kirchen sind ein von allen Steuerzahlern, egal ob sie Atheisten oder Andersgläubige sind, zu zahlender Kostenfaktor für die dt. Gesellschaft und ihr gesellschaftlicher Nutzen ist annähernd Null. Auch weckt diese Förderung sehr wohl berechtigte Forderungen anderer Religionsgemeinschaften auf Gleichbehandlung.
Diese Förderung sollte dringend auf den Prüfstand.
Die öffentlich geförderten Kirchen sind ein von allen Steuerzahlern, egal ob sie Atheisten oder Andersgläubige sind, zu zahlender Kostenfaktor für die dt. Gesellschaft und ihr gesellschaftlicher Nutzen ist annähernd Null. Auch weckt diese Förderung sehr wohl berechtigte Forderungen anderer Religionsgemeinschaften auf Gleichbehandlung.
Diese Förderung sollte dringend auf den Prüfstand.

