09-10-2014, 02:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2014, 07:36 von d.n..
Bearbeitungsgrund: link unanklickbar gemacht
)
(06-10-2014, 15:44)Universalgelehrter schrieb:
Ein Islamverbot im Sinne von:
Verbot von allen Machtsymbolen (z.B. große Moscheen), hohe Geldstrafen für Vollverschleierung, Verbot von Salafistenkundgebungen, Apostasie als Asylgrund anerkennen, Muslimisches Gebet nur zu Hause und nicht während der Arbeit, Politiker und Beamte dürfen keine praktizierenden Muslime sein etc., Apostasie Sorgentelefon und Apostasie Beratungsstellen etc.
Also kein Verbot im Sinne von Verfolgung und Vernichtung, sondern eher im Sinne einer Duldung von Muslimen, aber ein deutliches Zeichen, dass in Deutschland und Europa andere Werte zählen, die nicht mit Islam vereinbar sind.
Was meint ihr, währe ein solches Islamverbot mit dem GG vereinbar, oder würde es gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen? Wie weit geht Religionsfreiheit? (Wenn eine Religion in ihrem Kern selbst keine Religionsfreiheit kennt.)
Wäre ein solches oder ähnliches Verbot sinnvoll?
genau dazu gibt es einen interessanten vortrag von Karl Albrecht Schachtschneider.
er kommt zu dem schluss, das der islam laut artikel 4 gg natürlich nicht verboten werden kann und darf.
moscheebau, muezzin, gebetsräume in schulen usw allerdings schon, da diese dinge nichts mit der sog. religionsfreiheit zu tun haben.
+http://www.youtube.com/watch?v=ymuKOah3acs

