03-07-2014, 00:52
(02-07-2014, 21:16)Mustafa schrieb:(02-07-2014, 20:55)Erich schrieb: Und alle Rechtsschulen sind sich einig
Ich bezweifle, dass es alle Rechtsschulen sind. Auch sind Rechtsschulen nicht allgemein verbindlich.
Naja, ich bezog meine von Dir lediglich teilweise zitierte Aussage explizit auf Strafe für Apostasie. Und das wird nach allen Quellen, die ich dazu las, als Vergehen bezeichnet, welches nach jeder der 4 sunnitischen und ebenso nach der schiitischen Rechtsschule zu ahnden ist - fast ausnahmslos mit dem Tod übrigens. Und das wird ganz zweifelsfrei auch in den Staaten praktiziert, die ihr Recht in toto nach der für sie geltenden islamischen Rechtsschule ausrichten.
(02-07-2014, 21:16)Mustafa schrieb: Vom Umstand, dass es Schariagerichtsbarkeiten, in denen es sehr wohl zu Menschenrechtsverletzungen kommt, gibt, brauchst du mich nicht überzeugen. Das weiß ich selber.
Das gibt denen jedoch noch lange nicht die Deutungshoheit.
Nun, wer Deutungshoheit im Islam besitzt, entscheidet eher weniger ein sich qua Abstammung Muslim nennender Bosnier
(02-07-2014, 21:16)Mustafa schrieb: Ich wüsste nicht, was es an Schariagerichten auszusetzen gibt, bei denen es nur um Privatangelegenheiten im Rahmen der bestehenden Gesetze geht, wenn die Leute das für sich haben wollen.
Für mich ist das zwar nichts, aber ich übe mich da in Toleranz.
Es ist eine Aufweichung des in den betroffenen Staaten geltenden westeuropäischen Rechts, verstößt gegen das Prinzip "ein Staat, ein Recht", urteilt nach Prinzipien, die uns fremd sind, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und stärkt die im Koran geforderte Rollenverteilung von Mann und Frau. Zudem bewirkt sie eine Aufwertung von Vorstellungen, die in Westeuropa fremd sind und trägt dazu bei, die Integration der sich diesem Recht freiwillig unterwerfenden Migranten zu verhindern.

