02-07-2014, 22:07
(02-07-2014, 21:57)Koon schrieb: du siehst weiterhin Geister... ich habe lediglich gesagt Koran macht nur Vorschläge an den Menschen, die ihr eigenes rechtgeleitetes Leben in die Hand nehmen, und selbst welche entwerfen... fällt dir hier etwas ein
nein, du hast nicht lediglich dies gesagt. und ich hab auch schon mehrfach zitiert, was du gesagt hast
(02-07-2014, 21:57)Koon schrieb: es geht nicht um den Erbrecht, oder um Steuerrecht, oder um Jugendschutzgesetzt ... es geht um die Rechtleitung... d.h. wenn in BGB Erbrecht andersgeregelt ist , d.h. Zeitgemäß, und vor allem den Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau angepasst ist ... was damals in Beduinen Kultur nicht möglich war.... dann ist das doch In Ordnung... hier ist in Sachen Recht weiter gedacht und entwickelt worden... was durch aus im sinne des Korans ist
aber so nicht im koran steht
mit dem erbrecht laut koran ist das erbrecht nach bgb nicht kompatibel, ergo kann es nicht korantauglich sein
das ist so klar wie raki, bevor du das wasser dazuschüttest. also hör bitte auf mit dem wasserschütten
(02-07-2014, 21:57)Koon schrieb:(02-07-2014, 21:37)petronius schrieb:niemand interessiert sich für deiner Privaten Meinung...(02-07-2014, 20:29)Koon schrieb: es gibt keine Scharia oder ähnliches welches aus dem Koran resultiert...
selbstverständlich gibt es eine solche - sonst hätte der koran wohl kaum diesen begriff geprägt
und selbstverständlich macht der koran sehr wohl genaue vorschriften und beläßt es nicht etwa bei bloßen "Vorschlägen und Empfehlungen "
lies einfach mal den koran. da stehts drin
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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