(02-07-2014, 20:55)Erich schrieb: Und alle Rechtsschulen sind sich einig
Ich bezweifle, dass es alle Rechtsschulen sind. Auch sind Rechtsschulen nicht allgemein verbindlich.
Vom Umstand, dass es Schariagerichtsbarkeiten, in denen es sehr wohl zu Menschenrechtsverletzungen kommt, gibt, brauchst du mich nicht überzeugen. Das weiß ich selber.
Das gibt denen jedoch noch lange nicht die Deutungshoheit.
Ich wüsste nicht, was es an Schariagerichten auszusetzen gibt, bei denen es nur um Privatangelegenheiten im Rahmen der bestehenden Gesetze geht, wenn die Leute das für sich haben wollen.
Für mich ist das zwar nichts, aber ich übe mich da in Toleranz.

