29-06-2014, 17:50
(29-06-2014, 17:19)Harpya schrieb:Eine Ehe die in Marokko geschlossen wurden, kann kein deutsches Gericht rechtsgültig scheiden. Auch dann nicht, wenn die "deutsche" Klägerin beklagt, regelmäßig von ihrem Ehemann geschlagen zu werden.(29-06-2014, 17:08)Sinai schrieb: [quote='Geobacter' pid='163491' dateline='1404054034']
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" . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "
Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Da hilft auch kein Insistieren.
Und einem solchen Insistieren wird sich dann unter Umständen damit entledigt, dass man der Klägerin auch mal was Grundlegendes erklärt, wie, dass sie ja auch nicht in Marokko heiraten hätte müssen und sich darüber im klaren hätte sein können, dass in anderen Kulturen auch oft ganz anderes Sitten gelten...
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........