29-06-2014, 17:19
(29-06-2014, 17:08)Sinai schrieb:(29-06-2014, 17:00)Geobacter schrieb:Ich bin auch sicher, daß das so keinesfalls stimmen kann. Eine Ente(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: " . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "
Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.
Ein Urteil mit einer derartigen Begründung würde sofort mit Erfolg angefochten werden.
Tja, war ja auch ein Eklat und das letze Wort war nicht gesprochen.
Wer sich informieren mag. Garnicht lange her.
*http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-gewalt-rechtfertigung-mit-koran-richterin-abgezogen-a-472966.html
Soweit kommts halt mal wenn man das Rechtssytem anderer Kulturen
Stück für Stück an unserem nagen lässt.
Wobei sich eine Richerin schon mal in Deutung und Anspruch fremder
Auffassungen gängeln lässt.
Hier herrscht eine Trennung von Religion und Staat. Hier ist und belibt das erstmal eine Körperverletzung.
Gerade ein Richter sollte mal die Hausordung lesen.
Was in irgendwelchen Büchern steht, kann man getrost ins Feuer schmeissen.
Mohammed hat auch gesagt, gegen jede Krankheit hilft Kümelöl und den Hintern soll man sich mit Blättern und Sand abwischen.
Klinkt sich hier ein Moslem aus dem Gesundheitssystem, aus ?
Kommen eher deswegen her, auch wegen der Rechtssicherheit und Schutz vor Verfolgung.