27-06-2014, 02:54
(26-06-2014, 21:37)Koon schrieb: falsch..!! Islam legt die Rollenverteilung nicht fest, sondern plädierte zu eine Kultur in dem Mann und Frau ohnehin feste Rollen hatten... von Erbrecht bis Scheidung... Koran verteilt lediglich Empfehlungen, legt keine Pflichten und Rollen fest..Belege ?
Wo steht irgendwo ich empfehle mal so als Diskussionsgrundlage.
Wie dem auch sei.
Zu Intersexualität hat auch der Koran keine Antwort.
Die UN auch nicht.
Auch hiesige Gerichte zeigen sich eher hiflos und weichen aus.
"Aus Artikel 7 des UN
-
Übereinkommens über die Rechte des Kindes verpflichten sich die
unterzeichnenden Staaten, Regelungen zu entwickeln, um Neugeborene unmittelbar nach der
Geburt in ein Register eintragen zu lassen. Deutschland trägt dieser Ver
pflichtung durch die§18 ff. Personenstandsgesetz Rechnung, wonach jedes Neugeborene innerhalb einer Woche
beim Standesamt anzumelden und ins Geburtenregister eintragen zu lassen ist. Gemäß §21 I Nr.3 PStG ist hierbei auch das Geschlecht des Kindes zu
erfassen, obwohl diese Kategorie nicht durch Art. 7 UN
-
Kinderrechtskonvention gefordert wird. Obwohl das Gesetz selbst
hierzu keine Angabe enthält, wird allgemein davon ausgegangen, dass bei der Angabe des Geschlechts nur zwischen „männlich“ und „weiblich“
gewählt werden kann.
Der Versuch,einer intersexuellen Person als Geschlechtsbezeichnung in ihrem Pass intersexuell eintragen zu lassen, scheiterte in zwei Instanzen daran,
dass das Gericht unter Berufung auf die Medizinmeinung Intersexualität nicht als Geschlechtsbezeichnung, sondern nur als
„Oberbegriff für Störungen der sexuellen Differenzierung“ und somit als Krankheit anerkannt hat."
*http://www.legal-gender-studies.de/dokumente/intersexualitaet-unter-menschenrechtlichen-gesichtspunkten.pdf
Schon schwierig, auch kirchlich. Wird echte 2 Seitikeit anerkannt,
könnte man sich ja selbst heiraten.
Wobei sich die Frage stellt, ob man mit sich selbst verwandt ist

Aber mal ein Thema was auf Ratlosigkeit stößt.
Gut, ist selten.