22-06-2014, 22:44
(22-06-2014, 22:10)Ekkard schrieb: Ehebruch - Scheidung - Wiederheirat:
(21-06-2014, 13:43)Harpya schrieb: Zu den Evangelischen kann man auch nicht, die lassen einen dann auch nicht mitspielen.Woher hast du das? (Ist eine Falsch-Information!) Bei den Protestanten ist die "kirchliche Eheschließung" keine solche, sondern ein "weltlich Ding", wie Luther das ausdrückte. Die Ehe wird nur vor dem Standesbeamten geschlossen. Wohl gibt die Kirche ihren Segen, wenn gewünscht.
THESE 1:
Nicht die Zulassung getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung ist begründungsbedürftig.
Erläuterung:
Auch heute gehen alle Kirchen davon aus, daß volle Abendmahlsgemeinschaft volle Kirchengemeinschaft voraussetzt. Vorläufige Formen der Abendmahlsgemeinschaft haben sich erst seit Beginn der modernen ökumenischen Bewegung Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt.
Bis zum Beginn der modernen ökumenischen Bewegung haben alle Kirchen nach dem Prinzip, daß sich Kirchengemeinschaft in Abendmahlsgemeinschaft äußert, nur die »geschlossene Kommunion« praktiziert und im Wesentlichen drei Personengruppen von ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen:
(1.) Ungetaufte, (2.) durch Irrlehren Ausgeschlossene,
(3.) durch Kirchenstrafen zeitweilig Ausgeschlossene.
Bis heute praktizieren die orthodoxen Kirchen und im Grundsatz auch die römisch-katholische Kirche und einige Kirchen im Protestantismus diese »geschlossene Kommunion«."
*http://alt.ikvu.de/html/archiv/ikvu/abendmahl/oekumene-institute-thesen-abendmahlsgemeinschaft.html (u.a)
Allerdings herrscht in der Praxis Kraut und Rüben.
Eigentlich dürfen ja Katholische sowieso nicht zu Evangelen,
wenn es Katholisch möglich wäre, sowas wie
Sonntagsgebot.
Sonntag und an den machen Feiertagen Teilnahme an der Heiligen Messe
vorgeschrieben, sonst Kirche böse.
Liegt wohl auch an unterschiedliche Auffassungen und Ritualen
des Abendmahls.
Was das Abendmahl mit Scheidung zu tun hat ?
Spenden darf man immer, das wird nie verboten, komisch.
