Wie es theoretisch in den verschiedenen christlichen Kirchen aussieht, das heißt wie der heutige (2014) Letztstand der offiziellen Lehre ist, weiß ich nicht, ist aber auch nicht so interessant. Wichtiger dürfte die Praxis sein.
Ein Bekannter von mir ist Jäger, er hat sich im Winter mit seinem Jagdgewehr erschossen. Um die ganze Diskussion um die Erlaubtheit eines katholischen Begräbnisses zu umgehen, wurde einfach gesagt, er habe sich "in geistiger Umnachtung" erschossen. Das Gegenteil war nicht zu beweisen. Und es hätte auch niemand Interesse daran gehabt, dies zu beweisen. Auch der Pfarrer nicht. Wenn man sich das recht überlegt, wäre so ein Beweis auch unmöglich. Der Verstorbene erhielt sein kirchliches Begräbnis.
Es heißt doch immer: in dubio pro reo
Wie sollte es denn überhaupt zweifelsfrei möglich sein, den Nachweis zu erbringen, daß der Selbstmörder zum Todeszeitpunkt nicht geistig umnachtet gewesen ist ? Da müßte er sich während einer psychiatrischen Sitzung erschießen und der Psychiater müßte garantieren können, daß der Mann der bei ihm auf der Couch lag, psychisch gesund war. Das wird er aber wohl nicht tun, denn damit würde er einerseits zugeben, daß er gesunde Leute auf der Couch liegen hätte (es würde sofort heißen, er zöge gesunden Leuten das Geld aus der Tasche) und außerdem würden ihm das seine Kollegen übel nehmen, er wäre in Fachkreisen erledigt. Und dann würde er als Idiot hergestellt werden, weil ein Mensch mit schwersten Sorgen bei ihm auf der Couch lag und er das nicht bemerkt hat. Kein Mensch würde mehr zu ihm gehen, er könnte den Beruf wechseln
Mich würde interessieren, ob es in den letzten 10 Jahren in Deutschland irgend einen Fall gegeben hat, wo die Kirche der Familie eines Selbstmörders das antat, daß dem Verstorbenen ein kirchliches Begräbnis verweigert wurde.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wo die Kirche bei ganz anderen Sachen sehr kooperativ geworden ist
Selbst wenn ein Abschiedsbrief vorhanden ist, in dem der Suizid angekündigt wird, gilt die Vermutung der "geistigen Umnachtung"
Das Gegenteil kann niemand beweisen und will auch niemand beweisen . . . außer ein Erbe ! Kann ja sein, daß der Selbstmörder kurz vor dem Tod ein neues Testament geschrieben hat, in dem er den bisher als Erben geführten Menschen plötzlich enterbt hat. Weil er ihn in seiner schweren Krankheit im Stich gelassen hat. Der wird dann alles daransetzen, den Selbstmörder als verwirrt und unzurechnungsfähig darzustellen. Das ist ja klar.
Aber der neue Erbe, der jetzt alles bekommen soll, wird dies bestreiten. Er wird sagen, daß der Selbstmörder nicht geistig umnachtet war, und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gehandelt hat. Eigentlich eine Tragödie. Gerade der Liebling des Verstorbenen bringt ihn um sein kirchliches Begräbnis. Weil es ums liebe Geld geht.
Sind da konkrete Fälle bekannt ? Eigentlich wäre dieses Thema besser für ein Anwaltsforum geeignet (wo Anwälte untereinander diskutieren), aber dieses Thema unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht
Sinnvoll wären allenfalls anonymisierte Gerichtsentscheidungen, aber da sind nur die formaljuristischen Begründungen zu sehen, aber selbstverständlich nicht die zugrundeliegenden psychiatrischen Gutachten. Und gerade die wären interessant, um zu sehen was sich da zugetragen hat.
Ein Bekannter von mir ist Jäger, er hat sich im Winter mit seinem Jagdgewehr erschossen. Um die ganze Diskussion um die Erlaubtheit eines katholischen Begräbnisses zu umgehen, wurde einfach gesagt, er habe sich "in geistiger Umnachtung" erschossen. Das Gegenteil war nicht zu beweisen. Und es hätte auch niemand Interesse daran gehabt, dies zu beweisen. Auch der Pfarrer nicht. Wenn man sich das recht überlegt, wäre so ein Beweis auch unmöglich. Der Verstorbene erhielt sein kirchliches Begräbnis.
Es heißt doch immer: in dubio pro reo
Wie sollte es denn überhaupt zweifelsfrei möglich sein, den Nachweis zu erbringen, daß der Selbstmörder zum Todeszeitpunkt nicht geistig umnachtet gewesen ist ? Da müßte er sich während einer psychiatrischen Sitzung erschießen und der Psychiater müßte garantieren können, daß der Mann der bei ihm auf der Couch lag, psychisch gesund war. Das wird er aber wohl nicht tun, denn damit würde er einerseits zugeben, daß er gesunde Leute auf der Couch liegen hätte (es würde sofort heißen, er zöge gesunden Leuten das Geld aus der Tasche) und außerdem würden ihm das seine Kollegen übel nehmen, er wäre in Fachkreisen erledigt. Und dann würde er als Idiot hergestellt werden, weil ein Mensch mit schwersten Sorgen bei ihm auf der Couch lag und er das nicht bemerkt hat. Kein Mensch würde mehr zu ihm gehen, er könnte den Beruf wechseln
Mich würde interessieren, ob es in den letzten 10 Jahren in Deutschland irgend einen Fall gegeben hat, wo die Kirche der Familie eines Selbstmörders das antat, daß dem Verstorbenen ein kirchliches Begräbnis verweigert wurde.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wo die Kirche bei ganz anderen Sachen sehr kooperativ geworden ist
Selbst wenn ein Abschiedsbrief vorhanden ist, in dem der Suizid angekündigt wird, gilt die Vermutung der "geistigen Umnachtung"
Das Gegenteil kann niemand beweisen und will auch niemand beweisen . . . außer ein Erbe ! Kann ja sein, daß der Selbstmörder kurz vor dem Tod ein neues Testament geschrieben hat, in dem er den bisher als Erben geführten Menschen plötzlich enterbt hat. Weil er ihn in seiner schweren Krankheit im Stich gelassen hat. Der wird dann alles daransetzen, den Selbstmörder als verwirrt und unzurechnungsfähig darzustellen. Das ist ja klar.
Aber der neue Erbe, der jetzt alles bekommen soll, wird dies bestreiten. Er wird sagen, daß der Selbstmörder nicht geistig umnachtet war, und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gehandelt hat. Eigentlich eine Tragödie. Gerade der Liebling des Verstorbenen bringt ihn um sein kirchliches Begräbnis. Weil es ums liebe Geld geht.
Sind da konkrete Fälle bekannt ? Eigentlich wäre dieses Thema besser für ein Anwaltsforum geeignet (wo Anwälte untereinander diskutieren), aber dieses Thema unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht
Sinnvoll wären allenfalls anonymisierte Gerichtsentscheidungen, aber da sind nur die formaljuristischen Begründungen zu sehen, aber selbstverständlich nicht die zugrundeliegenden psychiatrischen Gutachten. Und gerade die wären interessant, um zu sehen was sich da zugetragen hat.