12-05-2014, 01:44
(12-05-2014, 00:50)Sinai schrieb:(11-05-2014, 23:53)Harpya schrieb: Jedenfalls war es maximal Totschlag,
die Mordmerkmale sind nicht erfüllt.
Eigentlich war es garnichts, da niemand eine Schuld der Täter festgestellt hat.
Stephanus wurde eindeutig ermordet.
Denn die Juden hatten nicht mehr das Recht, die Todesstrafe zu verhängen. Das durfte nur mehr die römische Besatzung. Somit war es eine rechtswidrige Hinrichtung, das ist Mord.
Rechtswidrig kann nur ein Gericht feststellen, kann auch zu
anderen Schlüssen kommen (Notwehrexzess, fahrlässige Tötung...).
Es fehlen auch Merkmale wie Heimtücke, Habgier
und Mordlust (Mord als Zweck der Handlung an sich).
Bis dahin steht nur eine Tötung im Raum.
Das die jüdische Gemeinde unter den Römern keine eigene Exekutive
hatte ist ein Gerücht.
Sehr detailliert, deswegen hier etwas umfangreich *http://www.juedisches-recht.de/stu_protokoll-ss-04.php
