06-05-2014, 20:43
(05-05-2014, 23:05)Gundi schrieb:(05-05-2014, 08:12)d.n. schrieb: Die Abtreibung erfolgt ex lege zu einem Zeitpunkt, wo dieser weder allein lebensfähig, noch mit Bewusstsein für die eigene Identität ausgestattet ist,..also nur ein Anhängsel des Wirtskörpers ist,..
Dies kann man genauso auch auf schwer geistig behinderte Menschen übertragen. Die Schlussfolgerung sie einer Zyste gleich je nach Bedarf entfernen zu lassen, sollten wir dennoch unterbinden
niemand zieht eine solche
ich beharre aber immer noch darauf, daß zwischen einemgeborenen menschen, wie behindert auch immer, und einem.embryo ein unterschied besteht. biologisch sowieso, aber vor allem - und mit gutem grund - im kontext einer gesellschaftlichen sicht auf das problem abtreibung
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)