20-04-2014, 01:01
(20-04-2014, 00:49)Bion schrieb:(20-04-2014, 00:14)Lelinda schrieb: Also Hängen. Warum sollte er dann "zur Steinigung hinausgeführt werden"?
Das war nach jüdischem Recht eine besondere Strafverschärfung. Nach der Hinrichtung wurde der Leichnam an einen Holzpfahl gehängt. Damit traf ihn "der Gottesfluch" (Verflucht ist, wer am Holz hängt Dtn 21,22f), diese symbolische Handlung galt als Ausschluss vom Gottesvolk.
Goldschmidt hat in einer Fußzeile festgehalten, dass dieser Jeschu ca. 100 Jahre vor dem Jesus der Evangelien gelebt hat.
Steht doch anscheinend nicht eindeutig fest, ob überhaupt der Jesus der Bibel gekreuzigt, gehängt gesteinigt oder an Altersschwäche gestorben ist.
Als Messias hat er jedenfalls nach Dtn 21,22/23 nicht getaugt.
"Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, wenn er hingerichtet wird und du den Toten an einen Pfahl hängst, dann soll die Leiche nicht über Nacht am Pfahl hängen bleiben, sondern du sollst ihn noch am gleichen Tag begraben; denn ein Gehenkter ist ein von Gott Verfluchter. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt."
Verfluchte werden da nicht so gerne gesehen.