08-04-2014, 22:47
(08-04-2014, 22:31)Ulan schrieb: Natuerlich kann man eine Theorie zur Beweisfuehrung heranziehen
Wenn der Staatsanwalt bei Gericht sagt, daß er die Theorie hat, daß der Polizist ein Nazi ist und dies als Beweis dafür vorbringt, daß der Polizist den Schwarzafrikaner absichtlich erschoß (Mord) und somit keine Notwehrhandlung vorlag, werden sie ihn auslachen . . .
Theorien taugen nicht für Beweise. Weder bei Gericht, noch in der Naturwissenschaft.
Wenn einer die Theorie hat, daß der Erdkern nicht heiß sondern kalt ist, kann er das gerne vortragen, er wird Interesse ernten – aber bewiesen hat er dadurch gar nichts.

