08-04-2014, 08:24
"Leibliche Auferstehung" ist nichts, was irgend einer Realität entspräche. Die Vorstellung ist eine geistliche Konstruktion, die eine Reihe von Anhängern hat. Eine "Erklärung" ist in diesen Fällen grundsätzlich "nachgeschoben". Zuerst kommt die Hoffnung, dann die Versuche, wie es gehen könnte.
Die psychologische Erwartung (Erklärungsversuche für eine Hoffnung) stimmt mit den Bibelaussagen überein.
Nun steht die Frage der Wissenschaft im Raum. Was kann sie und was nicht? Es wurde die Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit der Todesstrafe als von der Rechtswissenschaft kommend behauptet.
Diese These (Frage nach der Rechtswissenschaft) ist falsch, weil der Zusammenhang gar nicht gegeben ist: Eine Strafe (gleichgültig welche) ist keine Frage, welche wissenschaftlich untersucht werden kann. Es handelt sich schlicht um eine Zuordnung zu einem Sachverhalt, den ein Täter herbei geführt hat. Solche Zuordnungen sind beliebig und allein von der geistigen Verfassung einer Gesellschaft abhängig.
Wissenschaftlich wäre allein die Frage, wie viele Glieder der jeweiligen Gesellschaft die Frage nach der Zulässigkeit derzeit mit ja/nein/weiß nicht beantworten. Der Rest der Behauptungen ist Wunschdenken des Autors.
Etwas anderes ist die Frage, ob es Telepathie gibt. Das könnte man tatsächlich untersuchen. Alle mir bekannten Studien haben bisher eins bewiesen: Koinzidenzen (das Zusammentreffen von Gesendetem und Empfangenen) kommen so häufig vor, wie man sie nach einer Zufallsverteilung erwartet. Daraus folgt im Augenblick gar nichts.
Die psychologische Erwartung (Erklärungsversuche für eine Hoffnung) stimmt mit den Bibelaussagen überein.
Nun steht die Frage der Wissenschaft im Raum. Was kann sie und was nicht? Es wurde die Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit der Todesstrafe als von der Rechtswissenschaft kommend behauptet.
(08-04-2014, 00:08)Sinai schrieb: Die herrschende Lehre (was für ein seltsames Wort) der amerikanischen Rechtswissenschaft findet, daß die Todesstrafe rechtlich in Ordnung ist.
Diese These (Frage nach der Rechtswissenschaft) ist falsch, weil der Zusammenhang gar nicht gegeben ist: Eine Strafe (gleichgültig welche) ist keine Frage, welche wissenschaftlich untersucht werden kann. Es handelt sich schlicht um eine Zuordnung zu einem Sachverhalt, den ein Täter herbei geführt hat. Solche Zuordnungen sind beliebig und allein von der geistigen Verfassung einer Gesellschaft abhängig.
Wissenschaftlich wäre allein die Frage, wie viele Glieder der jeweiligen Gesellschaft die Frage nach der Zulässigkeit derzeit mit ja/nein/weiß nicht beantworten. Der Rest der Behauptungen ist Wunschdenken des Autors.
(08-04-2014, 00:08)Sinai schrieb: Wenn also die Todesstrafe in England abgeschafft ist, in den USA aber vollzogen wird, so haben da Rechtswissenschaftler die Hand im Spiel. Und zwar maßgeblich!Mag sein, hat aber mit Rechtswissenschaft absolut nichts zu tun. Im Gegenteil, hier werden Meinungen mit der Autorität der Wissenschaft geadelt - eine bewusst unwissenschaftliche Verführung dummen Volkes.
Etwas anderes ist die Frage, ob es Telepathie gibt. Das könnte man tatsächlich untersuchen. Alle mir bekannten Studien haben bisher eins bewiesen: Koinzidenzen (das Zusammentreffen von Gesendetem und Empfangenen) kommen so häufig vor, wie man sie nach einer Zufallsverteilung erwartet. Daraus folgt im Augenblick gar nichts.
(08-04-2014, 00:08)Sinai schrieb: Ich will damit aufzeigen, daß es "Wissenschaft" an sich nicht gibt."An sich" (von Selbst) gibt es Vieles nicht! Nur dein Beispiel hat mit Wissenschaft (der Methodenlehre zur Ermittlung von Fakten) definitiv nichts zu tun, sondern zeigen die Verführbarkeit durch Autoritäten auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

