(02-04-2014, 20:43)Schmied schrieb: „Eine Frau, die absichtlich die Leibesfrucht abtreibt, macht sich des Mordes schuldig. Wir treffen keine Unterscheidung zwischen der ausgebildeten und der sich noch in Ausbildung befindenden Frucht." Der Heilige Basilius der Große † 379Das ist dann aber der Heilige Basilius, nicht Gott. Ein nicht zu unterschätzender Unterschied.
(Edit.: @petronius: Da hatten wir wohl den selben Gedanken^^)
Ich schätze, zu der Ausgangsfrage kann man keine vernünftige Antwort finden. Denn so wie Gottes Existenz wäre auch sein Wille, so es ihn denn gäbe, außerhalb der Grenzen innerhalb derer wir zu einer gesicherten Erkenntnis fähig sind. Letztlich ist es Auslegungs- und Glaubenssache. (Ich halte es zum Beispiel für unwahrscheinlich, dass eine göttliche Instanz eine Frau, die bspw. vergewaltigt wurde und irgendwie versucht das zu überleben, auf die gleiche Stufe stellt wie einen Mörder. Und da die genauen Umstände der embryonalen Entwicklung zu Zeiten der Verfassung relevanter Texte noch nicht bekannt war, ist eine eindeutige Textauslegung wohl unwahrscheinlich.) Auf jeden Fall ist die Frage alles andere als eindeutig zu bewerten, auch abseits von religiösen Fragen. Deshalb sollte man wohl vorsichtig sein, sich mit vermeintlich theologischer Legitimation eine Position zu erlauben, von der aus man über die betroffenen Frauen urteilt.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)

