(29-03-2014, 23:39)Lelinda schrieb: Und das für Verfehlungen, die . . . von Vorfahren begangen wurden, die man nicht einmal persönlich gekannt hat!
Wenn ein heutiger Bauer einen Hof erbt, der im Jahre 1700 von Vorfahren errichtet wurde, die er nicht einmal persönlich gekannt hat, beklagt er sich auch nicht.