27-02-2014, 01:56
Korrektur, ich hab geschrieben Traubensaft zur Messe.
Das stimmt nicht , wenn schon muss es Most sein.
"Eine gültige Wandlung kann nach katholischem Verständnis nur mit echtem Wein erfolgen, nicht jedoch mit Traubensaft oder Wein, der nicht den Vorgaben des Kirchenrechts entspricht. Die Kirche schreibt daher vor:
„Der Wein für die Eucharistiefeier muss vom Gewächs des Weinstocks (vgl. Lk 22, 18) stammen und naturrein und unvermischt sein, das heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen. Mit besonderer Sorgfalt achte man darauf, dass das Brot und der Wein, die für die Eucharistiefeier bestimmt sind, in einwandfreiem Zustand aufbewahrt werden. Das heißt, es ist dafür zu sorgen, dass der Wein nicht zu Essig wird (...).[5]“
– Grundordnung des Römischen Messbuchs 2007
Diese Grundvorschrift wurde immer wieder durch Messweinverordnungen erläutert, zuletzt im Jahr 1976. Nach solchen Verordnungen muss der Wein aus Trauben sein. Zuckerzusätze oder nicht erlaubte Beigaben sind verboten. Diese Anforderungen werden heute weinrechtlich in Deutschland, Österreich und in der Schweiz von Prädikatsweinen erfüllt. Außerdem ist die Beigabe von reinem Alkohol („spiritus“) aus Wein zum Wein erlaubt, daher kommen Sherry oder Portwein grundsätzlich für Messwein in Frage. Tafelwein ist als Messwein wegen seiner Verwässerung nicht zugelassen. Noch heute ist es üblich, dass Lieferanten von Messwein auf die Qualität ihrer Produkte („reiner, klarer Wein“) vereidigt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als diese Vereidigungen große offizielle Veranstaltungen waren, erfolgt der Eid heute nur noch schriftlich. Über die Zulassung eines Weines als Messwein entscheidet der Bischof, der die Messweine auch alle fünf Jahre überprüft und bestätigt. Bezieher von Messwein sind verpflichtet, ihren Wein bei vereidigten Händlern zu beziehen.
Seit 1994 ist es im Ausnahmefall und nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Bischof auch zulässig, statt Messwein Traubenmost zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Priester nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keinen Wein trinken darf. Voraussetzung ist weiter, dass der Most nicht in seiner Natur verändert wurde.
Deshalb kommt zur Haltbarmachung nur das Einfrieren in Frage,
denn durch Sterilisation wird aus dem Most Traubensaft. [6]" (wiki)
Die machen aber auch aus jeder Mücke einen Elefanten.
Steht das etwa alles in der Bibel ?
Während der amerikanischen Prohibition war Messwein das einzige
erlaubte alkoholische erlaubte Getränk.
Man munkelt von langen Schlangen vor dem Abendmahl, manche sollen sich öfter
angestellt haben
Das stimmt nicht , wenn schon muss es Most sein.
"Eine gültige Wandlung kann nach katholischem Verständnis nur mit echtem Wein erfolgen, nicht jedoch mit Traubensaft oder Wein, der nicht den Vorgaben des Kirchenrechts entspricht. Die Kirche schreibt daher vor:
„Der Wein für die Eucharistiefeier muss vom Gewächs des Weinstocks (vgl. Lk 22, 18) stammen und naturrein und unvermischt sein, das heißt ohne Beimischung von Fremdstoffen. Mit besonderer Sorgfalt achte man darauf, dass das Brot und der Wein, die für die Eucharistiefeier bestimmt sind, in einwandfreiem Zustand aufbewahrt werden. Das heißt, es ist dafür zu sorgen, dass der Wein nicht zu Essig wird (...).[5]“
– Grundordnung des Römischen Messbuchs 2007
Diese Grundvorschrift wurde immer wieder durch Messweinverordnungen erläutert, zuletzt im Jahr 1976. Nach solchen Verordnungen muss der Wein aus Trauben sein. Zuckerzusätze oder nicht erlaubte Beigaben sind verboten. Diese Anforderungen werden heute weinrechtlich in Deutschland, Österreich und in der Schweiz von Prädikatsweinen erfüllt. Außerdem ist die Beigabe von reinem Alkohol („spiritus“) aus Wein zum Wein erlaubt, daher kommen Sherry oder Portwein grundsätzlich für Messwein in Frage. Tafelwein ist als Messwein wegen seiner Verwässerung nicht zugelassen. Noch heute ist es üblich, dass Lieferanten von Messwein auf die Qualität ihrer Produkte („reiner, klarer Wein“) vereidigt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als diese Vereidigungen große offizielle Veranstaltungen waren, erfolgt der Eid heute nur noch schriftlich. Über die Zulassung eines Weines als Messwein entscheidet der Bischof, der die Messweine auch alle fünf Jahre überprüft und bestätigt. Bezieher von Messwein sind verpflichtet, ihren Wein bei vereidigten Händlern zu beziehen.
Seit 1994 ist es im Ausnahmefall und nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Bischof auch zulässig, statt Messwein Traubenmost zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Priester nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keinen Wein trinken darf. Voraussetzung ist weiter, dass der Most nicht in seiner Natur verändert wurde.
Deshalb kommt zur Haltbarmachung nur das Einfrieren in Frage,
denn durch Sterilisation wird aus dem Most Traubensaft. [6]" (wiki)
Die machen aber auch aus jeder Mücke einen Elefanten.
Steht das etwa alles in der Bibel ?
Während der amerikanischen Prohibition war Messwein das einzige
erlaubte alkoholische erlaubte Getränk.
Man munkelt von langen Schlangen vor dem Abendmahl, manche sollen sich öfter
angestellt haben
