(24-02-2014, 19:17)Harpya schrieb: Mir ist da eine Kuriosität aufgefallen, das ein Staat verpflichtet werden kann nach dem Recht eines Anderen zu handeln.
"Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, welches zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat.
Nein. Der Vatikan ist nur ein kleiner minimal privilegierter Ausnahme-Inselstaat im Staat. Unter Berücksichtigung seiner klösterlichen - klosterartigen Klausuren mit einer dafür eigenen und geeigneten Polizei. Ansonsten gelten im Vatikan die selben Gesetze wie auf dem gesamten Italienischen Staatsgebiet.
Die Herren Kardinäle genießen halt eine Art diplomatische Immunität innerhalb der Vatikan-Mauern.
Umgekehrt wirkt sich der Vatikan (nur) insoweit oder gerade deswegen auf die Italienische Verfassung aus, das Italien halt ohne diese unmoralischen Bordelle und Puffs auskommen muss.
Ansonsten ist das Vatikanische Recht und sein Rechtsprechung identisch mit der Italienischen bzw. umgekehrt, unser Staatspräsident "Giorgio Napolitano " > zu deutsch "der napolitanische Jörgl"
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

