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Vatikanisches Recht in Italien
#1
Mir ist da eine Kuriosität aufgefallen, das ein Staat verpflichtet werden kann nach dem Recht eines Anderen zu handeln.

"Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, welches zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung." (wiki)

Das ist ja quasi so, als wenn Saudi-Arabien Straffällige
z.B. nach hier überstellt und die Behörden müssen
dann die Strafen nach Scharia aburteilen und ausführen.
Ausser der Straftäter kann vorher hierher fliehen.

Geht das nach Völkerrecht überhaupt ?
Irgendwie befremdend.

Oder kann der Vatikan sein Strafrecht nach Katar verlagern ?
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Nachrichten in diesem Thema
Vatikanisches Recht in Italien - von Harpya - 24-02-2014, 19:17
RE: Vatikanisches Recht in Italien - von Harpya - 25-02-2014, 18:08

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