11-02-2014, 00:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2014, 01:02 von Sinai.)
(10-02-2014, 23:51)Harpya schrieb: Darüber hinaus ist es nach § 184a des Strafgesetzbuchs nicht erlaubt, die Darstellungen sexueller Handlungen an Tieren zu verbreiten, zum Beispiel in Form von Fotos oder Videos
Fotos darf der Lehrer keine herzeigen, aber blöd reden darf er schon.