10-02-2014, 23:51
(10-02-2014, 16:34)petronius schrieb:Nicht immer.(10-02-2014, 00:14)Sinai schrieb: was ist wenn ein ultraliberaler Lehrer auf die Idee kommt, neben "homosexuellen Themen" auch "sodomitische Themen" à la Frau mit männlichen Schäferhund im Unterricht zu propagieren . . . als gleichberechtigte Form der Sexualität
dann wäre das durch den bildungsplan klar nicht gedeckt, da gutheißung einer straftat
§17 Tierschutzgesetz (Strafvorschriften)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Darüber hinaus ist es nach § 184a des Strafgesetzbuchs nicht erlaubt, die Darstellungen sexueller Handlungen an Tieren zu verbreiten, zum Beispiel in Form von Fotos oder Videos. Dabei ist irrelevant, ob die Tiere tot oder lebendig sind.
Also für den Privatgebrauch durchaus machbar wenn es nett zugeht.
Das Homosexualitätsvokabular ist auch mittlerweise
auf "genderqueer" erweitert worden.
Auch in der Politik.
Also nicht nur Unisextoiletten.
Wie ist das eigentlich in Kirchen geregelt, Homo/Lesbentoiletten ?