04-01-2014, 17:34
(04-01-2014, 17:15)Ulan schrieb:(04-01-2014, 16:54)Lelinda schrieb: In der Rechtsprechung wäre das Nicht-Eingreifen um der Freiheit der Verbrecher willen unterlassene Hilfeleistung.
Und wieder redest Du vollkommen am Gleichnis vorbei. Es geht einzig und allein um Schuld oder Einsicht der Menschen. Alles andere ist hier vollkommen unwichtig.
So wie ich das sehe, geht es beim Gleichnis vom Weingärtner einzig darum, welche letztlich erfolglose Wege Gott gewählt haben soll, um Menschen positiv zu beeinflussen. Dass das soll ja mit der Ermordung seinen Sohnes geendet haben.
Wer aber hätte denn Schuld daran, wenn der Sohn eines Gottes, der alles vollbringen kann, was ihm gefällt, nach SEINEM allmächtigen Willen ermordet werden MUSSTE, damit die Vergebung der Sünden gepredigt werden kann für die Menschen, die sich bekehren lassen, um nicht verflucht zu werden? Gerne würde ich DEINE Meinung dazu erfahren.