(04-01-2014, 16:54)Lelinda schrieb: In der Rechtsprechung wäre das Nicht-Eingreifen um der Freiheit der Verbrecher willen unterlassene Hilfeleistung.
Und wieder redest Du vollkommen am Gleichnis vorbei. Es geht einzig und allein um Schuld oder Einsicht der Menschen. Alles andere ist hier vollkommen unwichtig.

