(04-01-2014, 15:12)Harpya schrieb: Zeig sie an
Oh wie naiv . . .



Die Arbeitgeberin würde das doch abstreiten, was sie mir erzählt hat . . .
Die Putzfrau bekommt das Geld nicht überwiesen, sondern bar ausgezahlt, da gibt es kein Rechnungswesen. Und es gibt keine elektronische Zeiterfassung um die Arbeitszeiten nachzuvollziehen.
Wenn die Putzfrau das Geld einklagen würde, hätte sie keinen Beweis in der Hand.
Und die Putzfrau müßte ebenfalls abstreiten, daß sie dort gearbeitet hat, sonst zahlt sie noch Strafe. Sie würde dann in ihrer Not sagen, daß sie dort nur zum Teetrinken war.
Keine Chance, solche Mißstände zu bekämpfen – obwohl sie täglich Millionen Mal in der Bundesrepublik geschehen.
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung.
Dem Gesetzesbrecher muß die Tat nachgewiesen werden