02-01-2014, 17:42
(02-01-2014, 17:33)indymaya schrieb: Mag ja sein, aber es ist einfach nicht christliche Tradition ein Tier mit ins Grab zu nehmen. Zumal man das Tier auch einschläfern müsste weil das gleichzeitige sterben eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, das Christen dann wie ein Hund begraben werden. Auch die Grabrede des Pfarres geht einem dann am Hund vorbei.Das Tier kann man später dazubuddeln oder das Herrchen.
Die Wirklichkeit ist der religiösen Tradition sowieso vorraus.
"Wunsch nach Vereinigung im Tode
Im "Tierhimmel" sollen Hund und Herrchen bald sogar in einem Grab ihre letzte Ruhe finden. Der Tierfriedhof im brandenburgischen Teltow könnte in etwa zwei Jahren als erster Friedhof in Deutschland eine Genehmigung für die gemeinsame Bestattung erhalten, sagt "Tierhimmel"-Geschäftsführer Ralf Hendrichs. Er möchte in einem Wald neben dem Tierfriedhof die menschliche Asche mit dem Tierkörper begraben. "Die Nachfrage ist groß. Gerade Menschen, die alleine leben, fragen uns immer wieder: Wenn ich mal sterbe und dann auch mein Tier stirbt, gibt es da die Möglichkeit, dass wir zusammen bestattet werden?"
Offiziell dürfen wir die Urne eines Tieres nicht mit in den Sarg des Verstorbenen legen", sagt Stephan Hadraschek vom Bestattungsinstitut Otto Berg, einem der größten Bestatter in Berlin. Doch er könne sich durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Bestatter auf diesen immer wieder geäußerten Wunsch der Kunden eingeht. "Und wenn jemand privat auf einen Friedhof geht und dort die Asche des Tieres verstreut - das kriegt ja niemand mit." Tierfriedhof-Besitzer Hendrichs fügt hinzu: "Wenn man auf den Humanfriedhöfen mal die Gräber öffnen würde, wäre man erstaunt, was man dort alles an Tieren finden könnte.
Die aufstrebende Branche bietet noch mehr Möglichkeiten, dem Tier nach seinem Tod nahe zu sein - Tierkrematorien etwa. Die Urne in Katzen- oder Hundeform findet sich oft im Wohnzimmer wieder. Aus der Asche lassen manche Herrchen und Frauchen einen Diamanten herstellen. Schmuck ist im Sarg nicht verboten.
Bisher sehen die Bestattungsgesetze der Länder solche Gemeinschaftsgräber nicht vor. Ausnahmen jedoch sind möglich. So liegt Friedrich der Große auf einer Terrassenstufe seines Schlosses Sanssouci in Potsdam - zusammen mit seinen Windhunden. Das hatte sich der Alte Fritz in seinem Testament gewünscht."
*http://www.t-online.de/lifestyle/tiere/hunde/id_43463188/haustiere-wunsch-nach-gemeinsamem-grab-fuer-hund-und-herrchen.html
Geht doch.
