31-12-2013, 14:31
(31-12-2013, 14:25)Harpya schrieb: Hat er ja auch, Stellvertreter Christi ist aber ziemlich neuzeitlich.Soviel zun den Urkunden. Gehen sogar bis zur "Unfehlbarkeit".
"Das Erste Vatikanische Konzil (1869 bis 1870) definiert den Jurisdiktionsprimat folgendermaßen:
Im Kodex des Kanonischen Rechts, Kanon 331 von 1983, lautet die Definition:
Da haben sich die Jungs ja einen netten Freibrief selbst ausgestellt.