31-12-2013, 14:25
(31-12-2013, 14:11)indymaya schrieb: Maximal auf Erden, und da kann er sich ja dann die Urkunde selber ausstellen. Schlecht ist es nicht, wenn eine "Instanz" da ist , die zumindest die Richtung zeigt, auch wenn sie selbst oft neben der Spur laufen.
Hat er ja auch, Stellvertreter Christi ist aber ziemlich neuzeitlich.
"Das Erste Vatikanische Konzil (1869 bis 1870) definiert den Jurisdiktionsprimat folgendermaßen:
„Wer also sagt, der römische Bischof habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die ganze Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört –; oder wer sagt, er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt, oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie über die gesamten und einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei ausgeschlossen.“
Im Kodex des Kanonischen Rechts, Kanon 331 von 1983, lautet die Definition:
„Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden, deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.“ (wiki)
Also recht neu mit dem Stellvertreter, das hat die Kirche ja spät gemerkt,
so ganz aktuell war sie ja nie.
Da haben sich die Jungs ja einen netten Freibrief selbst ausgestellt.
