13-12-2013, 19:22
Im Judentum gilt die Erdbestattung als gottgewollt. Obwohl es kein ausdrückliches Verbot der Feuerbestattung gibt, galt das Verbrennen eines menschlichen Körpers als Strafe (Gen 38,24; Lev 20,14.21,9) bzw als Schande (1Kön 13,2).
Bis ins 8. Jh gab es innerhalb der christlichen Gemeinschaften sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen. Erst als Karl d. Große 785 ein generelles Verbot der Feuerbestattung anordnete und bei Zuwiderhandeln jene, die die Feuerbestattung durchführten, mit der Todesstrafe bedroht waren, ging diese Art der Bestattung im Laufe des 9. Jhs zurück und wurde mit Beginn des 10. Jhs nicht mehr angewandt.
Kirchlicherseits war die Feuerbestattung bis in 19. Jh zwar nicht ausdrücklich verboten, doch wurde den Gläubigen nahegelegt, sich der frommen Gewohnheit der Erdbestattung nicht zu entziehen. Diese Haltung wird von der kath. Kirche auch heute wieder eingenommen.
Ein ausdrückliches Verbot der Feuerbestattung wurde im 19. Jh vom Apost. Stuhl ausgesprochen und kirchenrechtlich befestigt (CIC /1917 c. 1203 § 1), und zwar als Antwort auf den Beschluss des internationalen Freimaurerkongresses von 1869 (Neapel), auf welchem die Feuerbestattung als symbolische Maßnahme gegen kirchliche Machtansprüche empfohlen wurde und sich Marxisten und Freidenkerbünde (Gründung von Bestattungsvereinen) dieser Empfehlung anschlossen.
Aufgehoben wurde das Verbot 1963 durch Instruktion der Glaubenskongregation.
Bis ins 8. Jh gab es innerhalb der christlichen Gemeinschaften sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen. Erst als Karl d. Große 785 ein generelles Verbot der Feuerbestattung anordnete und bei Zuwiderhandeln jene, die die Feuerbestattung durchführten, mit der Todesstrafe bedroht waren, ging diese Art der Bestattung im Laufe des 9. Jhs zurück und wurde mit Beginn des 10. Jhs nicht mehr angewandt.
Kirchlicherseits war die Feuerbestattung bis in 19. Jh zwar nicht ausdrücklich verboten, doch wurde den Gläubigen nahegelegt, sich der frommen Gewohnheit der Erdbestattung nicht zu entziehen. Diese Haltung wird von der kath. Kirche auch heute wieder eingenommen.
Ein ausdrückliches Verbot der Feuerbestattung wurde im 19. Jh vom Apost. Stuhl ausgesprochen und kirchenrechtlich befestigt (CIC /1917 c. 1203 § 1), und zwar als Antwort auf den Beschluss des internationalen Freimaurerkongresses von 1869 (Neapel), auf welchem die Feuerbestattung als symbolische Maßnahme gegen kirchliche Machtansprüche empfohlen wurde und sich Marxisten und Freidenkerbünde (Gründung von Bestattungsvereinen) dieser Empfehlung anschlossen.
Aufgehoben wurde das Verbot 1963 durch Instruktion der Glaubenskongregation.
MfG B.

