(10-12-2013, 18:31)Harpya schrieb: . . . zur Zeit Jesu die Römer in Israel regierten und auch die Gerichtsbarkeit ausübten. Die Pharisäer und Schriftgelehrten hätten also gar nicht das Recht gehabt, die Frau zu steinigen.
Da hast Du zweifellos recht.
Die Juden hatten das Recht verloren, Todesstrafen auszusprechen.
Juden wurden von den römischen Behörden nicht als würdig empfunden, über Leben und Tod zu entscheiden.
Was für ein mieses Vorurteil !
Todesstrafen durfte nur der römische Statthalter aussprechen. Daher brauchte der Sanhedrin den Pontius Pilatus.
Die Juden hatten das Recht zur Todesstrafe verloren. Hätten die Pharisäer die Frau gesteinigt, wären sie von den Römern
sofort gekreuzigt worden.
Wegen Bruch der pax romana
Da verstanden die Römer keinen Spaß. Der Statthalter konnte nicht straflos umgangen werden.
Der Vorfall mit der Ehebrecherin kann somit als Gleichnis gewertet werden.
Es soll zeigen, daß Jesus barmherzig war, selbst mit dem Abschaum der Menschheit . . . selbst mit Zöllnern gab sich Jesus ab !
Hätten die Juden die Frau tatsächlich gesteinigt, wäre dieser Vorfall von den römischen Behörden als Ritualmord gewertet
worden.